Was macht ein Bio-Produkt aus?
|
 |
"1. Baustein:
Um als Bio-Betrieb zertifiziert zu werden muss man sich einer verpflichtenden, unabhängigen Kontrollstelle wie z.B. der Austria Bio Garantie (=ABG) unterwerfen. Die ABG kontrolliert die Einhaltung der Kriterien der EU-Bioverordnung 2092/91 ständig beim produzierenden und verarbeitenden Betrieb und verleiht nach dem gesetzlich geregelten Umstellungszeitraum von konventioneller Produktion auf biologische Landwirtschaft das BIO-Zertifikat. Weiterhin wird ständig kontrolliert und sollte ein Kriterium nicht mehr erfüllt werden, ist die Kontrollstelle berechtigt, die Bio-Zertifizierung zu entziehen und der Betrieb darf seine Produkte nicht mehr als Bio-Produkte deklarieren. Weitere Details finden Sie unter www.abg.at">
|
- 2. Baustein:
Jeder Bio-Bauer kann sich freiwillig einem Bio-Verband wie zum Beispiel „Bio-Austria” Bio-Verband anschließen, welcher oft noch strengere Kriterien vorgibt als die EU-Bio-Verordnung; Weitere Details finden Sie unter www.bio-austria.at oder www.bioinformation.at
|
- 3. Baustein:
Bio bedeutet Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenspritzmittel, striktes Gen-technikverbot, Fruchtfolge um dem Boden natürliche Düngung zu ermöglichen und ihn nicht auszubeuten, sowie u. a. Gründüngung: Pflanzen werden angebaut, aber nicht geerntet, sie werden zur Gänze dem Boden als Nahrung zur Verfügung gestellt.
|
 |
- 4. Baustein:
Bio-Kräuter bedeutet, die oben genannten Kriterien einzuhalten und innerhalb von 2 Stunden nach der Ernte die Kräuter schonendst zu trocknen und anschließend dunkel, aromadicht und kühl zu lagern.
Für uns ist es selbstverständlich keine Verarbeitungshilfsstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe, Farbstoffe und keine Stabilisatoren zuzusetzen.
|
 |
- 5. Baustein:
die biologische Wirtschaftsweise garantiert Gesundheit für Mensch und Umwelt
|
|
| |
- 6. Baustein:
Wie kann man sicher sein, dass Bio drin ist wo Bio draufsteht: Diese 2 Punkte sollten Sie beachten:
1.) Bezeichnung muss lauten: aus kontrolliert biologischem Anbau (=kbA) oder aus kontrolliert biologischem Landbau (statt „biologisch” darf auch „ökologisch” stehen)
|
|
2.) das Logo der Kontrollstelle und /oder die Kontrollnummer wie z. B. AT-N-01-BIO muss auf der Packung ersichtlich sein und eventuell
das Logo des Bio-Verbandes.
|
|
|
|
|