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Wissenswertes über BIO Produkte

    


Was macht ein Bio-Produkt aus?

"1. Baustein:
Um als Bio-Betrieb zertifiziert zu werden muss man sich einer verpflichtenden, unabhängigen Kontrollstelle wie z.B. der Austria Bio Garantie (=ABG) unterwerfen. Die ABG kontrolliert die Einhaltung der Kriterien der EU-Bioverordnung 2092/91 ständig beim produzierenden und verarbeitenden Betrieb und verleiht nach dem gesetzlich geregelten Umstellungszeitraum von konventioneller Produktion auf biologische Landwirtschaft das BIO-Zertifikat. Weiterhin wird ständig kontrolliert und sollte ein Kriterium nicht mehr erfüllt werden, ist die Kontrollstelle berechtigt, die Bio-Zertifizierung zu entziehen und der Betrieb darf seine Produkte nicht mehr als Bio-Produkte deklarieren. Weitere Details finden Sie unter www.abg.at">


  • 2. Baustein:
    Jeder Bio-Bauer kann sich freiwillig einem Bio-Verband wie zum Beispiel „Bio-Austria” Bio-Verband anschließen, welcher oft noch strengere Kriterien vorgibt als die EU-Bio-Verordnung; Weitere Details finden Sie unter www.bio-austria.at oder www.bioinformation.at


  • 3. Baustein:
    Bio bedeutet Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenspritzmittel, striktes Gentechnikverbot, Fruchtfolge um dem Boden natürliche Düngung zu ermöglichen und ihn nicht auszubeuten, sowie u. a. Gründüngung: Pflanzen werden angebaut, aber nicht geerntet, sie werden zur Gänze dem Boden als Nahrung zur Verfügung gestellt.



  • 4. Baustein:

    Bio-Kräuter bedeutet, die oben genannten Kriterien einzuhalten und innerhalb von 2 Stunden nach der Ernte die Kräuter schonendst zu trocknen und anschließend dunkel, aromadicht und kühl zu lagern. Für uns ist es selbstverständlich keine Verarbeitungshilfsstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe, Farbstoffe und keine Stabilisatoren zuzusetzen.


  • 5. Baustein:

    die biologische Wirtschaftsweise garantiert Gesundheit für Mensch und Umwelt

 
 
  • 6. Baustein:

    Wie kann man sicher sein, dass Bio drin ist wo Bio draufsteht:
    Diese 2 Punkte sollten Sie beachten:

    1.) Bezeichnung muss lauten:
    aus kontrolliert biologischem Anbau (=kbA) oder aus
    kontrolliert biologischem Landbau
    (statt „biologisch” darf auch „ökologisch” stehen)

               

    2.) das Logo der Kontrollstelle und /oder die Kontrollnummer wie z. B. AT-BIO-301 muss auf der Packung ersichtlich sein und eventuell das Logo des Bio-Verbandes.


 



 

Aktueller Stand: 18.06.2013

 

 

 

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