Was macht ein Bio-Produkt aus?

1. Baustein:

Um als Bio-Betrieb zertifiziert zu werden, muss man sich einer verpflichtenden, unabhängigen Kontrollstelle wie z.B. der Austria Bio Garantie (=ABG) unterwerfen. Die ABG kontrolliert die Einhaltung der Kriterien der EU-Bioverordnung 2092/91 ständig beim produzierenden und verarbeitenden Betrieb und verleiht nach dem gesetzlich geregelten Umstellungszeitraum von konventioneller Produktion auf biologische Landwirtschaft das BIO-Zertifikat. Weiterhin wird ständig kontrolliert, sollte ein Kriterium nicht mehr erfüllt werden, ist die Kontrollstelle berechtigt, die Bio-Zertifizierung zu entziehen. Dann darf der Betrieb seine Produkte nicht mehr als Bio-Produkt deklarieren. Weitere Details finden Sie unter www.abg.at.

2. Baustein:

Jeder Bio-Bauer kann sich freiwillig einem Bio-Verband wie zum Beispiel „Bio-Austria” Bio-Verband anschließen, welcher oft noch strengere Kriterien vorgibt als die EU-Bio-Verordnung; weitere Details finden Sie unter www.bio-austria.at.

3. Baustein:

Bio bedeutet Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenspritzmittel, striktes Gentechnikverbot, Fruchtfolge um dem Boden natürliche Düngung zu ermöglichen und ihn nicht auszubeuten, sowie u.a. Gründüngung: Pflanzen werden angebaut, aber nicht geerntet, sie werden zur Gänze dem Boden als Nahrung zur Verfügung gestellt.

4. Baustein:

Bio-Kräuter bedeutet, die oben genannten Kriterien einzuhalten und innerhalb von 2 Stunden nach der Ernte die Kräuter schonendst zu trocknen und anschließend dunkel, aromadicht und kühl zu lagern.Für uns ist es selbstverständlich keine Verarbeitungshilfsstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe, Farbstoffe und keine Stabilisatoren zuzusetzen.

5. Baustein:

die biologische Wirtschaftsweise garantiert Gesundheit für Mensch und Umwelt

6. Baustein:

Wie kann man sicher sein, dass Bio drin ist, wo Bio draufsteht:

Diese 2 Punkte sollten Sie beachten:

1.) Bezeichnung muss lauten: aus kontrolliert biologischem Anbau (=kbA) oder aus kontrolliert biologischem Landbau (statt „biologisch” darf auch „ökologisch” stehen)
2.) das Logo der Kontrollstelle und/oder die Kontrollnummer wie z.B. AT-BIO-301 muss auf der Packung ersichtlich sein und eventuell das Logo des Bio-Verbandes.

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